Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt, den Status von CBD und Hanf zu klären

Autor: Andreas Stovicek

Die Mitgliedstaaten der UN-Suchtmittelkommission haben von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Empfehlungen bezüglich des Status von CBD und Hanf erhalten. Dementsprechend soll das Treffen im März 2019 eine Änderung der Entscheidung über Hanf in Erwägung ziehen.

Der Vorschlag der WHO zu CBD und Hanf umfasst folgende Punkte:

  • Hanf würde im Rahmen des Internationalen Übereinkommens über Drogen nicht mehr so streng eingestuft und von der Liste IV des Übereinkommens über Drogen gestrichen werden – einer Liste der gefährlichsten Substanzen.
  • THC sollte aus dem Übereinkommen von 1971 entfernt werden, wodurch die Einstufung vereinfacht würde.
  • Präparate mit CBD, die nicht mehr als 0,2% THC enthalten, würden nicht in die internationalen Übereinkommen zur Drogenkontrolle aufgenommen.
  • THC-haltige pharmazeutische Präparate würden unter bestimmten Kriterien in Anhang III des Übereinkommens von 1961 aufgenommen, da eine missbräuchliche Verwendung dieser Produkte unwahrscheinlich ist.

Auswirkungen auf die Klassifikation von Hanf und Hanfprodukten

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen hauptsächlich Hanf und Hanfharze:

  • Es wird vorgeschlagen, Hanf und Hanfharz (Haschisch) "aus der Liste IV des Internationalen Übereinkommens über Suchtstoffe von 1961 zu streichen."
  • Die Liste IV des Übereinkommens von 1961 ist die restriktivste Kategorie und enthält gefährliche Stoffe mit extrem geringen oder keinen kurativen Eigenschaften.

Wenn die CND der Empfehlung folgt, verbleiben Hanf und Hanfharz in der Liste I. Die ECDD begründet die Änderung wie folgt:

"Die der Kommission vorgelegten Beweise deuten nicht darauf hin, dass die Hanfpflanze und ihr Harz besonders wahrscheinlich ähnliche negative Auswirkungen haben wie andere Stoffe, die in der Liste IV des Einheitsübereinkommens über Suchtstoffe von 1961 aufgeführt sind. Darüber hinaus haben Hanfpräparate ein therapeutisches Potenzial für die Behandlung von Schmerzen und anderen Erkrankungen wie Epilepsie und Spastik gezeigt, die mit Multipler Sklerose verbunden sind. In Anbetracht der obigen Tatsachen glauben wir, dass Hanf und Hanfharz kontrolliert werden sollten, um Schäden durch deren Verwendung zu vermeiden und gleichzeitig die Forschung und Entwicklung von Hanfprodukten für medizinische Zwecke nicht zu behindern."

Dronabinol (Delta-9-THC) und Tetrahydrocannabinol (Delta-9-THC-Isomere)

Die WHO empfiehlt, "Dronabinol und Tetrahydrocannabinol (THC und seine Isomere) aus der Liste des Übereinkommens über psychotrope Substanzen von 1971 zu streichen und in die Liste I des Einheitsübereinkommens über Suchtstoffe von 1961 aufzunehmen."

Diese Empfehlung würde die Einstufung vereinfachen, da alle Formen von THC gemäß derselben Liste wie Hanf und Hanfharz klassifiziert würden.

Der Bericht zur Reklassifizierung verwendet das Beispiel von Kokain, das sich in derselben Kategorie wie Kokablätter befindet, und Morphium, das in derselben Kategorie wie Opium steht. Für Delta-9-Tetrahydrocannabinol-Isomere wäre der empfohlene Schritt ebenfalls eine Vereinfachung und Erhöhung der Systemkonsistenz.

"Aufgrund der chemischen Ähnlichkeit jedes der sechs Delta-9-THC-Isomere ist es sehr schwierig, eines dieser Isomere von seinem eigenen Delta-9-THC mithilfe chemischer Standardanalyseverfahren zu unterscheiden", heißt es im Bericht.

Extrakte und Tinkturen aus Hanf

Die WHO empfiehlt, "Extrakte und Tinkturen aus Hanf aus der Liste I des Einheitsübereinkommens über Suchtstoffe von 1961 zu streichen."

Die Kommission hat empfohlen, diese Gruppe von Präparaten aus dem Übereinkommen von 1961 zu streichen, da Extrakte und Tinkturen "verschiedene Präparate mit unterschiedlichen Delta-9-THC-Konzentrationen" enthalten, von denen einige nicht psychoaktiv sind und "ein kuratives Potenzial versprechen".

Präparate mit CBD

Die ECDD hat bereits eine kritische Zusammenfassung der Ergebnisse zu reinem CBD gemacht und empfohlen, diesen Stoff nicht in die Liste der internationalen Übereinkommen über Drogen aufzunehmen. Es bestehen jedoch Zweifel, wie mit CBD-Formulierungen umgegangen werden soll, die geringe Mengen THC enthalten. Der Bericht erläutert seine Position wie folgt:

"Die Kommission empfiehlt, der Liste I des Einheitsübereinkommens über Suchtstoffe folgende Fußnote hinzuzufügen: 'Zubereitungen, die überwiegend Cannabidiol und weniger als 0,2% Tetrahydrocannabinol enthalten, stehen nicht unter internationaler Kontrolle.'"

Die Kommission erklärte außerdem:

"Cannabidiol ist in Hanf und Hanföl enthalten, hat aber keine psychoaktiven Eigenschaften oder das Potenzial für Missbrauch oder Sucht. Es hat keine schwerwiegenden negativen Nebenwirkungen. Es wurde gezeigt, dass Cannabidiol bei der Behandlung resistenter epileptischer Erkrankungen im Kindesalter wirksam ist. Im Jahr 2018 wurde die US-Zulassung für diese Verwendung genehmigt und wird derzeit in der EU beschlossen."

Pharmazeutische Präparate aus Hanf und Dronabinol

Nach Angaben der Kommission gibt es jetzt zwei Hauptarten von Arzneimitteln, die Delta-9-THC enthalten:

  • Präparate, die Delta-9-THC und CBD enthalten, wie Sativex
  • Präparate, die nur Delta-9-THC als Wirkstoff enthalten, wie Marinol oder Syndros

Da "es keinen Hinweis darauf gibt, dass die Verwendung dieser Delta-9-THC-haltigen Arzneimittel mit Missbrauch oder Sucht einhergeht und nicht für nicht heilende Zwecke missbraucht wird" und "wir den Zugang zu diesen Arzneimitteln nicht behindern möchten", empfiehlt die Kommission, diese Arzneimittel nicht in das einschränkende Verzeichnis I des Übereinkommens von 1961 oder die Liste II des Übereinkommens von 1971 aufzunehmen.